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Institutionelle Rahmenbedingungen

In den Nachkriegsjahren wurden die institutionellen Rahmenbedingungen für den Aufbau der Erwachsenenbildungssystems von den Allierten vorgegeben. Sowohl die drei westlichen Allierten als auch die Sowjetunion gaben Besatzungsstatute aus, um den Wiederaufbau des Erwachsenenbildungssystems in Anlehnung an die Weimarer Tradition der Volksbildung voranzutreiben.

In den ersten Nachkriegsjahren gab es sogar gemeinsame Planungskonferenzen, an denen Erwachsenenbildner aus Ost und West teilnahmen. Aufgrund zunehmender politischer Differenzen nahm das Interesse westdeutscher Erwachsenenbildner an diesen Konferenzen gegen Ende der 1940er Jahre rapide ab(vgl. Siebert 2018, S.60f). Auch hier spiegelt sich wieder, dass die Erwachsenenbildungssysteme spätestens mit der Gründung der beiden deutschen Staaten unterschiedliche Entwicklungspfade beschritten.

West

In Westdeutschland war die Erwachsenenbildung (im Gegensatz zum primären und sekundären Bildungssektor) im Grundgesetz nicht explizit als Aufgabe des Staates definiert worden. Ihre institutionelle Förderung seitens des Staates vollzog sich in den 1950er Jahren weitestgehend auf der Grundlage von Haushaltsplänen und Richtlinien der Bundesländer, sowie auf Gemeinde- und Landkreisordnungen. Eine Ausnahme bildete hier Nordrhein-Westfalen, wo bereits 1953 ein Gesetz über die Zuschussgewährung an Volkshochschulen und Volksbildungseinrichtungen erlassen worden war (vgl. Schrader 2011, S. 31). Erst im Zuge der bereits erwähnten Bildungsexpansion wurden ab Ende der 1960er Jahre in allen übrigen Bundesländern bis auf Schleswig-Holstein Weiterbildungsgesetze erlassen, die den Bildungsträgern gesetzlich geregelte Förderungsansprüche gegenüber den jeweiligen Landesregierungen garantierten, sofern sie die in diesen Gesetzen ebenfalls festgelegten Förderkriterien erfüllten:

„Zur Regelung der allgemeinen Weiterbildung wurden vom größten Teil der 'alten' Bundesländer in den Jahren 1969 bis 1975 Weiterbildungsgesetze verabschiedet (das Gesetz in Schleswig-Holstein kam 1990 hinzu). Sie enthalten zunächst Aussagen über Aufgaben und Ziele sowie über Bedingungen einer staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsinstitutionen. Außerdem regeln sie die Art und Weise der finanziellen Förderung durch das Land, enthalten Bestimmungen über Kooperation und Koordination auf unterschiedlichen Ebenen, über die Personalstruktur der Einrichtungen und teilweise auch über die Errichtung und Zuständigkeiten eigener Landesinstitute.“ Wittpoth 1997, S.12.

Die erwähnten Kriterien bezogen sich dabei in erster Linie auf strukturelle Voraussetzungen, die die Träger der Erwachsenenbildung erfüllen mussten, um als förderungswürdig anerkannt zu werden. So setzen die meisten Landesgesetze beispielsweise voraus, dass Träger eine bereits bestehende Infrastruktur vorweisen mussten, um in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen. So wurde in einigen Bundesländern festgeschrieben, dass die Träger bereits vor der Anerkennung über einen Zeitraum von beispielsweise zwei Jahren ein gewisses Kontingent an geleistenen Unterrichtsstunden nachweisen mussten, um als förderungswürdig anerkannt zu werden (vgl. Schrader 2011, S. 34).

Jedoch wurde gleichzeitig großer Wert darauf gelegt, dass die Träger in ihrer inhaltlichen Ausrichtung des Angebots frei von staatlichen Eingriffen blieben. Damit wollte man sich in der BRD bewusst von den massiven inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben abgrenzen, die der Erwachsenenbildung in der DDR gemacht wurden. Diese Freiheit von staatlichen Eingriffen wurde als eine wichtige Voraussetzungen gesehen, um eine demokratische Gesellschaft aufzubauen, die sich als Gegenentwurf des als „totalitär“ wahrgenommenen Gesellschaftsmodells der DDR verstand. Diese Intention wird vor allem in einem als richtungsweisend geltenden Gutachten des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen mit dem Titel „Zur Situation und Aufgabe der deutschen Erwachsenenbildung“ aus dem Jahre 1960 deutlich:

„Die Erwachsenenbildung, durch ihre Entstehung, ihre Geschichte und ihre Aufgabe mit der modernen industriellen und demokratischen Gesellschaft untrennbar verbunden, wird wie diese vom Prinzip der Freiheit bestimmt. […] In dieser Achtung vor der Freiheit des erwachsenen Menschen und vor der Sache grenzt sich die Erwachsenenbildung gegen jede zweckbestimmte Schulung und Propaganda ab. […] Der erwachsene Bürger der Demokratie darf durch keine Stelle im Staat oder in der Gesellschaft zur Bildungsarbeit gezwungen werden. Er kann nach seinem Belieben kommen und fernbleiben. […] der grundsätzlichen Freiheit der Erwachsenenbildung entspricht ihre organisatorische Selbständigkeit und Selbstbestimmung. Sie ist unabhängig von Weisungen des Staates. Im Rahmen der Gesetze und der üblichen Regeln einer sachgemäßen Rechnungslegung ordnet sie ihre Angelegenheiten selbst, entscheidet sie über ihre innere und äußere Verfassung, über ihre Arbeit, die Auswahl ihrer Mitarbeiter und den Aufbau ihrer Bildungsstätten. […]Der demokratische Staat und die Erwachsenenbildung sind in der heutigen Gesellschaft aufeinander angewiesen. Der demokratische Staat hat in der Erwachsenenbildung eine der wenigen Stätten der überparteilichen und überkonfessionellen Begegnung, eine Stätte der demokratischen Integration, die nur in Freiheit möglich ist. Die Bildungsstätten der Erwachsenenbildung, in denen die Wege und Formen freien Denkens und Sprechens, gegenseitiger Achtung und Hilfe, mitbürgerlichen Umganges und verantwortlicher Selbstverwaltung geübt und gelebt werden, sind Aufbaustätten des demokratischen Lebens.“ Deutscher Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen 1960, S. 48ff.

Die Fördermittel wurden in dieser Phase der Expansion größtenteils als subsidiäre Bezuschussung gewährt, die dabei helfen sollte, die Institutionalisierung und Professionalisierung im Bereich der Weiterbildung voranzutreiben. Aus ihnen wurden also in erster Linie Personalkosten für die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter (HPM) der Anbieter bestritten - die gezielte Programmförderung bestimmter Inhalte stand weniger im Fokus (vgl. Schrader 2011, S. 47).

Die Bundesländer koordinierten sich auf Bundesebene im Rahmen regelmäßig stattfindender Kultusministerkonferenzen, um beispielsweise die bundesweit einheitliche staatliche Anerkennung von im Rahmen der Erwachsenenbildung erlangten formalen Bildungsabschlüssen zu gewährleisten. Die Bildungsträger selbst koordinierten sich in landes- und bundesweiten Verbänden, um ihre Interessen gegenüber den Gesetzgebern zu vertreten.

Die Weiterbildungsgesetze der Länder blieben bis in die späten 1970er Jahre unverändert. Seit Beginn der 1980er Jahre setzte man jedoch von Seiten der Politik in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und Daseinsvorsorge auf Strategien des sogenannten „New Public Management“. Dieses Konzept sieht vor, staatliche Aufgaben durch privatwirtschaftliche Managementstrategien zum einen kosteneffizienter und zum anderen „kundenfreundlicher“ zu gestalten. Im Bereich der Erwachsenenbildung bedeutete dies, dass der Fokus auf die Gewährleistung eines flächendeckenden Angebots verlagert wurde, hin zu einem Fokus auf die Stärkung der Nachfrageseite. Dies konkretisierte sich darin, dass die Grundfinanzierung der Träger sukzessive zurückgefahren wurde und stattdessen leistungsorientierte Anreizsysteme an Bedeutung gewannen, etwa in Form von kurzfristigen Förderprogrammen oder der von der tatsächlichen Teilnehmeranzahl abhängigen Bezuschussung von absolvierten Unterrichtseinheiten (vgl. Schrader 2011, S. 38ff).

Damit wurde erreicht, dass die Träger sich mit ihren Inhalten mehr daran orientieren mussten, welche Themen „marktgängig“ waren, also eine hohe Teilnehmerzahl versprachen, sowie an den wechselnden Förderprogrammen der Länder, mit denen diese ebenfalls starken Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung des Angebots nehmen konnten. Die in den vorangegangenen Jahrzehnten verteidigte inhaltliche Unabhängigkeit der Träger vom Staat wurde dadurch in großen Teilen aufgehoben.

Ost

In der sowjetisch verwalteten Zone versuchte man zunächst ebenfalls an die Volkshochschultradition der Weimarer Republik anzuknüpfen. Man verfolgte offiziell eine 'antifaschistisch-demokratische' Bildungspolitik, denn man wollte nicht den „Eindruck einer 'Sowjetisierung' und einer kommunistischen Systemveränderung“ (Siebert 1998, S.319) erwecken. Durch diese Ausrichtung konnte vor allem die bürgerliche Mittelschicht als Zielgruppe angesprochen werden, jedoch hatte dies zugleich den Nachteil, dass die Arbeiter in den meisten Veranstaltungen unterrepräsentiert waren. Dies führte schon bald zu einer Umstrukturierung des Erwachsenenbildungswesens, denn „die Volkshochschule konnte in dieser [bisherigen] Form zwei ihrer Aufgaben nur unzulänglich erfüllen, nämlich die politisch-ideologische Umerziehung gerade auch des Bürgertums und eine politische Reform durch Qualifizierung der bildungsbenachteiligten Arbeiterschaft“ (Siebert 1998, S.319).

Fortan verfolgte man den Ansatz einer zentralistisch organisierten und staatlich finanzierten flächendeckenden 'sozialistischen Arbeiterbildung'. Die Lehrplanfreiheit wurde zugunsten eines zentral vorgegebenen Lehrplans aufgegeben, ebenso „der Verzicht auf Prüfungen, die 'Freiwilligkeit' der Teilnahme, die Distanz zum Staat und zum staatlichen Schulsystem sowie die parteipolitische Neutralität.“ (Siebert 1998, S.319). In einem 1948 herausgegebenen 'Statut der Volkshochschulen in der SBZ' heißt es dazu wörtlich:

„Die Arbeit der VHS und der deutschen Organe für Volksbildung in den Provinzen und Ländern wird durch Befehle und Anordnungen der sowjetischen Militäradministration gelenkt.“

Spätestens ab diesem Zeitpunkt schlug das System der Erwachsenenbildung in Ostdeutschland einen anderen Entwicklungspfad ein als eben jenes in Westdeutschland.

Mit diesem Statut wurde das Erwachsenenbildungssystem der direkten Weisungsbefugnis der Militäradministration unterstellt. Diese Weisungsbefugnis ging nach der Gründung der DDR an die SED über. In der Konsequenz bedeutete dies, dass von nun an die zu lehrenden Inhalte zentral vorgegeben wurden, und auch das Prinzip der freiwilligen Teilnahme an Bildungsveranstaltungen wurde zugunsten eines sog. 'Delegationsprinzip' aufgegeben – d.h. Die meisten Teilnehmer wurden von ihren Arbeitgebern zu diesen Kursen delegiert, die zum Teil aus Qualifizierungsmaßnahmen und zum Teil aus Ideologie-Schulungen bestanden (vgl. Siebert 1998, S.319).

Die politische Führung der SED entdeckte die Erwachsenenbildung schon früh als Instrumentarium, mit dem die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Ziele der Partei umgesetzt werden sollten. Schon in der ersten Hälfte der 1950er Jahre gab es in der DDR in jedem der 220 Landkreise eine hauptamtlich geleitete VHS, die zudem vor allem in ländlichen Gebieten mit zahlreichen Außenstellen versuchten, die ländliche Bevölkerung zu erreichen. Jedoch war die SED insbesondere mit der Effizienz der politischen Bildungsarbeit bzw. Ideologieschulung der Volkshochschulen unzufrieden. Dieser identifizierte Mangel führte dazu, dass das Erwachsenenbildungssystem bedeutend früher als in der BRD funktional ausdifferenziert wurde:

„Trotz steigender Teilnehmerzahlen verstärkte sich Anfang der fünfziger Jahre die Kritik der SED an der unbefriedigenden Effizienz der politischen Bildungsarbeit. So begann 1953 mit der Reduzierung der Aufgaben eine «Profilverengung» der Volkshochschulen. Die berufliche Qualifizierung wurde weitgehend zur Aufgabe der «Technischen Betriebsschulen», die später zu Betriebsakademien oder Betriebsschulen ausgebaut wurden und die u. a. auch den polytechnischen Unterricht der Oberschulen organisierten. Ebenfalls 1953 verselbständigte sich die «kulturelle Massenarbeit», die jetzt in Klub- und Kulturhäusern nach sowjetischem Vorbild organisiert wurde. Die Vortragstätigkeit der Volkshochschule wurde 1954 der neu gegründeten «Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse» übertragen.“ Raapke 1998, S. 321f.

Der Aufgabenbereich der Volkshochschulen wurde nun verengt auf allgemeinbildende schulische Lehrgänge zum Erwerb des Abiturs oder der «mittleren Reife», sowie auf Lehrgänge in den einzelnen Schulfächern und Kurse zur Vorbereitung auf ein Fach-, Hochschul- oder Hochschulfernstudium (vgl. Raapke 1998, S. 322).

Die vormals ebenfalls von den VHS geführten Außenstellen in den volkseigenen Betrieben wurden in sogenannte 'technische Betriebsschulen' umgewandelt und in die Verantwortung der jeweiligen Betriebe überführt.Die sogenannte 'kulturelle Massenarbeit' wurde nun zu einem eigenständigen Arbeitsbereich, der ab 1953 nach sowjetischem Vorbild in eigens dafür geschaffenen Klub- und Kulturhäusern beheimatet war. Die wissenschaftlichen Vortragstätigkeiten der VHS - vor allem die Verbreitung der für die sozialistische Ideologie essenziellen Theorie des 'dialektischen Materialismus' - wurde an eine neu gegründete „Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse“ (später: Urania) ausgegliedert (vgl. Raapke 1998).

In den 'technischen Betriebsschulen' wurden in erster Linie fachliche Qualifizierungmaßnahmen durchgeführt, jedoch waren auch allgemeinbildende und politische Veranstaltungen Teil des Angebots (vgl. Raapke 1998, S.323). Die Seminare waren in ihrem Anforderungsniveau stark ausdifferenziert:

„Dieses Qualifizierungssystem war in Europa einmalig: für jedes Qualifikationsniveau vom Ungelernten bis zum Hochschulkader und für jeden Wirtschaftszweig wurden Rahmen-Curricula entwickelt, die die Vergleichbarkeit der Anforderung sicherstellen und gleichzeitig eine flexible Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Erfordernisse ermöglichen sollten.“ Raapke 1998, S. 321f.

Alle Qualifizierungsmaßnahmen waren durch staatlich verabschiedete Rahmen-Curricula vorstrukturiert. Die so erworbenen Qualifikationen waren staatlich garantiert mit der Eingruppierung in die entsprechende Lohngruppe verbunden.

In den neu geschaffen Klub- und Kulturhäusern sollte die Kultur „von ihrer bürgerlichen, sozialen Exklusivität befreit werden, die kulturschöpferischen Fähigkeiten der Arbeiter-und Bauernklasse sollten entfaltet werden, so daß eine neue Arbeiterkultur entstand.“ (Führ 1998, S. 327). Diese Kulturhäuser waren gedacht als Zentren des kulturellen Lebens, sodass dort nicht nur Lehrgänge und Vorträge zu kulturellen Themen stattfanden, sondern darüber hinaus auch Versammlungen, Festlichkeiten, Theateraufführungen und sogenannte 'Zirkel'. Diese Zirkel waren Interessen- und Arbeitsgemeinschaften zu kulturellen Aktivitäten, die unter anderem regelmäßig an kulturellen Wettbewerben teilnahmen. Die Kulturarbeit wurde koordiniert im 'zentralen Ausschuß für kulturelle Betriebsarbeit', welcher wiederum dem Gewerkschaftsbund unterstellt war. Die kulturelle Bildung stand somit ebenfalls unter zentralisierter staatlicher Kontrolle (vgl. Raapke 1998, S. 327).

Gemeinsam mit dem Kulturbund wurden 'Kommissionen zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse' gegründet, die wenig später zur 'Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse' zusammengefasst wurden. Ihre Aufgabe war neben der Verbreitung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die forcierte Verbreitung der politisch-ideologischen Propaganda der SED. Obwohl sie offiziell als 'gesellschaftliche Organisation' galt, die nicht direkt der Partei unterstellt war, war sie „ein wirksamerer «Transmissionsriemen» für die Partei- und Regierungspolitik als z. B. die staatliche Volkshochschule“ (Raapke 1998, S. 328). Die Mitglieder der Gesellschaft waren auf Bezirks- und Kreisebene organisiert, zentrales Entscheidungsgremium der Gesellschaft war jedoch ein achtzigköpfiges Gremium, das hauptsächlich aus Wissenschaftlern und Politikern bestand. Die Gesellschaft war in mehrere Sektionen untergliedert, die sich einerseits an Wissenschaftsdisziplinen orientierten und zum anderen an den wichtigsten politischen Ressorts des Staatsapparates. Der starke Einfluss der SED auch auf diese Gesellschaft, die sich später in 'Urania' umbenannte, war auch daran zu erkennen, dass diese Sektionen im Laufe der Zeit auf Weisung der Parteiführung mehrfach umstrukturiert wurden (vgl. Raapke 1998, S. 329).

Diese Ausdifferenzierung des Erwachsenenbildungswesens in Volkhochschulen, technische Betriebsschulen, Kulturhäuser und die Urania wurde im Verlaufe der 1950er Jahre konsolidiert und fand mit der Verabschiedung des 'Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem' im Jahr 1965 ihren Abschluss. Ab diesem Zeitpunkt war der Aufbau des Erwachsenenbildungssystems in der DDR ihren abgeschlossen, die damit festgeschriebene Struktur des Systems sollte bis zum Zusammenbruch der DDR bestand haben (vgl. Raapke 1998, S. 333).

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