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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Erwachsenenbildung - insbesondere die politische Erwachsenenbildung - ist äußerst selten Thema des öffentlichen Diskurses. Umso bemerkenswerter erscheint es deswegen, dass Familienministerin Franziska Giffey sich - angesichts der fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Chemnitz am x.x.2018 und dem antisemitischen Anschlag in Halle am x.x.2019 - dafür einsetzt, die politische Bildung mit einem sogenannten „Demokratiefördergesetz“ zu stärken. Mit einem Bundesgesetz will sie dafür sorgen, dass Projekte, die sich im Bereich der Extremismusprävention engagieren, eine langfristige strukturelle Förderung bekommen, anstatt wie bisher aus Projektfördermitteln des Programms „Demokratie leben“ des Bundes finanziert zu werden.

Bemerkenswert ist dieser Vorstoß auch deshalb, weil die Ausgestaltung und finanzielle Förderung der Erwachsenenbildung grundsätzlich in die Kulturhoheit und damit Verantwortung der Bundesländer fällt. Dennoch scheint Giffey der Ansicht zu sein, dass bundesweit ein strukturelles Defizit im Bereich der demokratischen Jugend- und Erwachsenenbildung gibt, wenn sie sagt:

Natürlich muss man sich die Frage stellen, wie man von Modellprojekten zu einer strukturellen Förderung kommt. Aus meiner Sicht brauchen wir ein Gesetz zur Förderung der Demokratie in Deutschland, das unmissverständlich klarmacht: Es ist auch die Aufgabe des Staates, die demokratische Bildung junger Menschen auf allen Ebenen zu organisieren. Interview Franziska Giffey mit "Welt" am 05.09.2018

Dieses Bekenntnis zur Verantwortung des Staates für die politische Jugend- und Erwachsenenbildung ist jedoch bereits in den jeweiligen Weiterbildungsgesetzen der Bundesländer verankert - die politische Erwachsenenbildung wird in den meisten Gesetzen neben der *beruflichen* und der allgemeinen Weiterbildung explizit als zu fördernde Aufgabe des Bundeslandes genannt.

Dennoch erweckt Giffey mit ihren öffentlichen Äußerungen den Anschein, dass viele Initiativen und Projekte, die sich der Demokratieförderung und Extremismusprävention verschrieben haben, davon abhängig sind, durch das Bundesprogramm „Demokratie leben“ gefördert zu werden, um weiter existieren zu können:

Eine dauerhafte Absicherung nachweislich wirksamer, praxiserprobter Projekte ist in einem Bundesprogramm rechtlich nicht möglich. Projekte einfach nur weiter zu fördern, weil sie gut sind und gebraucht werden, das geht derzeit nicht. Das geht nur mit einer gesetzlichen Grundlage, die die Zivilgesellschaft kontinuierlich stärkt und stabile, verlässliche Strukturen schafft.

Es ist deshalb Zeit für ein Demokratiefördergesetz - ein Gesetz für eine starke Zivilgesellschaft. Denn bislang können wir engagierte Menschen zwar unterstützen, die Förderung kann sich aber immer nur auf Projekte beziehen. Und Projekte haben nun mal einen Anfang und ein Ende. Franziska Giffey in einem Gastbeitrag für "Der Tagesspiegel" vom 22.10.2019

Giffeys Darlegungen sollen in dieser Arbeit kritisch hinterfragt werden - ist es wahr, dass Projekte politischer Erwachsenenbildung ohne immer wieder neu zu beantragendende Projektfördermittel nicht dauerhaft finanziert werden können? Welche gesetzlichen Regelungen bestehen bereits, und in welcher Form wird Erwachsenenbildung bereits staatlich gefördert? Wie lässt sich Giffeys Wahrnehmung der Situation erklären?

/hp/ag/af/zd/www/data/pages/offen/nutzer/benjamin_bettinger/werke/ba_arbeit/einleitung.txt · Zuletzt geändert: 2021/03/19 04:31 von benni